Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Regeln führen wir folgende Prüfungen durch:
Sachverständigenprüfungen
- Vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von wassergefährdenden Stoffe nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), z.B. Heizöl- und Dieselanlagen
Sachkundigenprüfungen (als befähigte Person)
- Lastaufnahmemittel nach BetrSichV § 10, DGUV Regel 100-500
- Hebebühnen nach DGUV Regel 100-500
- Leitern nach DGUV Information 208-016
- Kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster nach ASR A 1.7 und ASR A 1.6
- Regalinspektionen nach DIN EN 15635, BetrSichV § 10
- Prüfung von Ölabscheidern nach DIN EN 161, DIN 1999
- Prüfung von Kinderspielgeräten und Spielplätzen nach DIN EN 1176