Im Fachgebiet Arbeitssicherheit erbringen wir für Sie folgende Leistungen
- sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2
- Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Betriebsanweisung für Maschinen gem. Betriebssicherheitsverordnung
- Orientierungsmessungen von Lärm nach BImSchG und Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Orientierungsmessung der Beleuchtungsstärke gemäß ASR A3.4
- Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter
- Aufbau eines Arbeitsschutz – Managementsystems
- Beurteilung der Maschinensicherheit gem. Maschinenrichtlinie
- Erstellung von Bedienanleitungen und Risikoanalysen im Rahmen der Herstellererklärung
- Unterstützung zum Erlangen der CE – Kennzeichnung nach der Arbeitsmittel- Benutzerverordnung
- Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen gemäß Bildschirmarbeitsverordnung
- Beratung zur Auswahl von Arbeitsschutzmitteln