Die zugelassene Sachverständige für wassergefährdende Stoffe nach § 22 VAwS führt im Bereich Umweltschutz folgende Beratungen und Prüfungen durch:
- Sachverständigenprüfung für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen gemäß Wasserhaushaltsgesetz
- Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen einschließlich Erstellung von Betriebsanweisungen mit Gefahrstoffkataster gemäß § 14 Gefahrstoff-Verordnung
Für den Umgang mit Gefahrstoffen stellen wir Ihnen folgende Leistungen:
- Bereitstellung eines externen Gefahrstoffbeauftragten gemäß Gefahrstoffverordnung
- Erstellung von Betriebsanweisungen – Gefahrstoffe gem. Gefahrstoff – Verordnung (Umgang, Kennzeichnung, Einstufung)
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Unterstützung bei der Erstellung des Gefahrstoffkatasters
- Umweltmanagementberatung nach ISO 14001